Stand Oktober 2026
Pflegereform 2026
Was gilt jetzt für Sie?
Viele lesen von der „Pflegereform 2026“ und fragen sich, was sich nun ändert. Ehrlich gesagt: bei den Geldbeträgen 2026 nichts. Die großen Schritte kamen schon 2025. Hier sehen Sie, was wann passiert ist und was heute für Ihre Familie gilt.
1. Pflegegeld: erhöht zum 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 stiegen alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 %. Diese Beträge gelten 2026 genauso weiter. Pro Monat:
| Pflegegrad | 2024 | seit 2025 | + |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 332 € | 347 € | +15 € |
| PG 3 | 573 € | 599 € | +26 € |
| PG 4 | 765 € | 800 € | +35 € |
| PG 5 | 947 € | 990 € | +43 € |
Auch die Pflegesachleistungen für ambulante Dienste stiegen damals, zum Beispiel PG 2 auf 796 € und PG 5 auf 2.299 € im Monat. Die nächste Anpassung sieht das Gesetz erst für 2028 vor.
2. Beiträge: 3,6 % seit 2025
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 stieg der Beitragssatz von 3,4 % auf 3,6 %, für Kinderlose auf 4,2 %. 2026 blieb er gleich. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren weniger.
3. Verhinderungspflege: einfacher seit Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Die 6 Monate Vorpflege sind weggefallen, Verhinderungspflege gibt es bis zu 8 Wochen im Jahr. Neu seit 2026: Die Kosten reichen Sie bis zum Ende des Jahres ein, das auf die Vertretung folgt.
4. Neu 2026: weniger Bürokratie in der Pflege
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Pflegefachkräfte dürfen mehr selbst entscheiden, Pflegedienste müssen weniger dokumentieren und gute Dienste werden seltener geprüft. Am Geld für Ihre Familie ändert das nichts. Bei der Pflege zu Hause bleibt das Pflegeunterstützungsgeld wie gehabt: bis zu10 Arbeitstage pro Jahr, wenn Sie kurzfristig eine Pflege organisieren müssen.
Was bedeutet das für die 24-Stunden-Betreuung?
Pflegegeld und der gemeinsame Jahresbetrag tragen einen guten Teil der Kosten. Bei PG 4 sind das im Jahr 9.600 € Pflegegeld plus bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege, zusammen rund 1.095 € im Monat als Zuschuss zu einer 24-Stunden-Betreuung ab 2.600 € im Monat.
Tipp
Für 2027 ist ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung geplant, aber noch nicht beschlossen. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Bis etwas beschlossen ist, gilt alles oben. Wir halten diese Seite aktuell.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 mehr Pflegegeld?
Nein. Die Beträge von 2025 gelten 2026 unverändert: PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € im Monat. Die letzte Erhöhung um 4,5 % kam zum 1. Januar 2025, die nächste ist laut Gesetz für 2028 vorgesehen.
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2026?
3,6 % des Bruttolohns, für Kinderlose 4,2 %. Beides gilt seit dem 1. Januar 2025 und hat sich 2026 nicht geändert. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind unter 25 weniger.
Was hat sich zum 1. Januar 2026 wirklich geändert?
Bei den Geldbeträgen nichts. Neu ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: Pflegefachkräfte dürfen mehr selbst entscheiden, es gibt weniger Dokumentation und gute Pflegedienste werden seltener geprüft. Verhinderungspflege rechnen Sie bis zum Ende des Folgejahres ab.
Kommt 2027 eine neue Pflegereform?
Geplant ist ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Es ist aber noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026). Wir aktualisieren diese Seite, sobald feststeht, was sich ändert.
Was steht IHNEN konkret zu?
Mit unserem Pflegegeld-Rechner sehen Sie sofort Ihre Ansprüche nach Pflegegrad.
Pflegegeld berechnenOder direkt: Erfassungsbogen (5 Min.) · Quick-Check (1 Min.)