Verhinderungspflege 2026

Verhinderungspflege bei der BARMER

Bei der BARMER läuft die Verhinderungspflege in drei Schritten: Antrag stellen, Vertretung organisieren, Kosten erstatten lassen. Alles geht online über „Meine BARMER“ oder auf Papier. Wir zeigen Ihnen die Formulare und die Fristen.

Antrag stellen

Reichen Sie den Antrag über das Postfach von „Meine BARMER“ ein oder schicken Sie ihn unterschrieben per Post an die BARMER Pflegekasse. Dafür gibt es das Formular „Antrag auf Verhinderungspflege“ (44112). Laut BARMER ist auch ein telefonischer Antrag möglich.

Zur BARMER-Seite Verhinderungspflege →Antrag 44112 (PDF) →Oder: Wir übernehmen den Papierkram →

Kosten erstatten lassen

Hat eine Privatperson vertreten, nutzen Sie die Musterrechnung (44113) und reichen sie über „Meine BARMER“ oder unterschrieben per Post ein. Bei Fahrkosten legen Sie die Originalbelege bei. Die Höhe der Vergütung legen Sie gemeinsam mit der Ersatzperson fest. Pflegedienste können mit Ihrem Einverständnis direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Musterrechnung 44113 (PDF) →

Stundenweise oder tageweise

Bei weniger als 8 Stunden am Tag zählt der Tag laut BARMER nicht auf die 56 Tage, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Maßgeblich ist, wie lange die Pflegeperson verhindert ist. Nahe Angehörige bis zum 2. Grad bekommen je nach Pflegegrad 694 € bis 1.980 €.

Frist

Abrechnen können Sie bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf die Verhinderungspflege folgt. Rechnungen aus 2025 also bis zum 31. Dezember 2026.

Tipp: Mit unseremVerhinderungspflege-Rechner sehen Sie in 30 Sekunden, wie viel Ihre Pflegekasse Ihnen erstattet, basierend auf Ihrem Pflegegrad und Ihrer Vertretungs-Situation.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die BARMER?

Unter 0202 568 333 1010, aus dem Ausland +49 202 568 333 1010. Schriftlich über das Postfach in Meine BARMER oder das Kontaktformular auf barmer.de.

Bis wann kann ich bei der BARMER abrechnen?

Bis zum 31. Dezember des Folgejahres, für Rechnungen aus 2025 also bis Ende 2026.

Brauche ich 6 Monate Vorpflege?

Nein. Seit dem 1. Juli 2025 reicht Pflegegrad 2.

Welche Belege braucht die BARMER?

Bei privater Ersatzpflege die ausgefüllte Musterrechnung 44113, bei Fahrkosten die Originalbelege. Pflegedienste rechnen auf Wunsch direkt ab.

Brauchen Sie Vertretung am Niederrhein oder im Ruhrgebiet?

Wir organisieren Verhinderungspflege regelmäßig, kurzfristig auch innerhalb von 48 Stunden. Mit Antrags-Service helfen wir bei der Erstattung durch Ihre Pflegekasse.

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